Leitfaden
Terminvereinbarung: Tel 05332 - 230 75
Sollten wir beim Arbeiten sein und nicht abheben, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen Sie zurück!
Ärztliche Verordnung:
Physiotherapie und Ergotherapie müssen vom Hausarzt oder Facharzt verordnet und von der jeweiligen Kasse bewilligt werden.
Abrechnung/Kostenersatz:
Nach Abschluß der Behandlungsserie erfolgt die Abrechnung. Durch Einreichen der bezahlten Rechnung wird ein Teil der Behandlungskosten (Kassentarif) zurückerstattet.
Haus- und Altersheimbesuche möglich