Leitfaden

 
Terminvereinbarung:    Tel 05332 - 230 75

Sollten wir beim Arbeiten sein und nicht abheben, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen Sie zurück!

 

Ärztliche Verordnung
Physiotherapie und Ergotherapie müssen vom Hausarzt oder Facharzt  verordnet  und von der jeweiligen Kasse bewilligt werden.

 
 
Abrechnung/Kostenersatz:
Nach Abschluß der Behandlungsserie erfolgt die Abrechnung. Durch Einreichen der bezahlten  Rechnung wird ein Teil der Behandlungskosten (Kassentarif) zurückerstattet.

Haus- und Altersheimbesuche möglich
 
Infopoint PlanungsgmbH